Hinweise für Archivbesucher
Die Archivalien können im Lesesaal eingesehen werden. Der Betrieb des Lesesaals und die Bedingungen der Einsichtnahme werden von der Benützungsordnung geregelt.
Von jedem Besucher ist ein Benützerantrag auszufüllen, in den nach der Vorlage eines Personalausweises (Reisepasses) die wichtigsten Angaben zu seiner Person eingetragen werden. Anschließend hat sich der Besucher bei der Einsichtnahme nach den Hinweisen der Lesesaalpersonal zu richten.
Es kann für den Besucher von Vorteil sein, wenn er sich noch vor seinem Besuch im Lesesaal über sein Studienthema informiert und überprüft, ob sich im Archiv die zutreffenden Bestände befinden bzw. ob sie zugänglich sind. So kann unnötiger Zeitverlust bei der Vorbereitung von geeigneten Archivalien vermieden werden.
Über die Möglichkeiten der Familienforschung (Suche nach den Vorfahren, Zusammenstellen von Stammbäumen usw.) informiert die Seite Hinweise für Familienforscher.
Betrieb der einzelnen Lesesäle
Konkrete Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Staatlichen Kreisarchive – wählen Sie den gewünschten Kreis im Kopf der Webseite oder auf dieser Karte: